Anwohner gegen Gehsteigparker: Muss die Behörde einschreiten?
(10.06.2024) Wenn Autos rechtswidrig auf dem Bürgersteig parken, können die Anwohner dagegen vorgehen. Was die Straßenverkehrsbehörde dann tun muss, hat nun das BVerwG entschieden: Sie muss ermessensfehlerfrei entscheiden, aber nicht in jedem Fall einschreiten.