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Anwohner gegen Gehsteigparker: Muss die Behörde einschreiten?

(10.06.2024) Wenn Autos rechts­wid­rig auf dem Bür­ger­steig par­ken, kön­nen die An­woh­ner da­ge­gen vor­ge­hen. Was die Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de dann tun muss, hat nun das BVer­wG ent­schie­den: Sie muss er­mes­sens­feh­ler­frei ent­schei­den, aber nicht in jedem Fall ein­schrei­ten.

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