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Falsches Aktenzeichen, falsch eingeordnet: Frist trotzdem gewahrt

(08.05.2024) Ein frist­ge­recht ein­ge­reich­ter Schrift­satz mit fal­schem Ak­ten­zei­chen, der sich aber einem Ver­fah­ren zu­ord­nen lässt, muss be­rück­sich­tigt wer­den. Der BGH stellt klar: Ein Ak­ten­zei­chen habe al­len­falls Ord­nungs­funk­ti­on, die ZPO schrei­be des­sen An­ga­be nicht vor.

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