Scans sind keine Kopien: Dokumentenpauschale für Anwalt entfällt
(07.05.2024) Scannen Anwälte Dokumente, etwa Gerichtsakten, zur digitalen Bearbeitung ein, begründet das keinen Anspruch auf Erstattung einer Dokumentenpauschale. Denn eingescannte Dokumente seien keine Kopien im Sinn des Auslagentatbestands Nr. 7000 VV RVG, entschied das OLG Bamberg.