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Scans sind keine Kopien: Dokumentenpauschale für Anwalt entfällt

(07.05.2024) Scan­nen An­wäl­te Do­ku­men­te, etwa Ge­richts­ak­ten, zur di­gi­ta­len Be­ar­bei­tung ein, be­grün­det das kei­nen An­spruch auf Er­stat­tung einer Do­ku­men­ten­pau­scha­le. Denn ein­ge­scann­te Do­ku­men­te seien keine Ko­pi­en im Sinn des Aus­lagen­tat­be­stands Nr. 7000 VV RVG, ent­schied das OLG Bam­berg.

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