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Vermieterin mit Wasser übergossen: Fristlose Kündigung gerechtfertigt

(07.05.2024) Zwei Mal hatte eine Mie­te­rin ihre Ver­mie­te­rin vom Bal­kon aus mit Was­ser über­gos­sen. Sie woll­te ver­hin­dern, dass ihr Fahr­rad um­ge­stellt wird und hatte be­reits wei­te­re Ak­tio­nen an­ge­kün­digt. Das AG Hanau be­stä­tig­te die frist­lo­se Kün­di­gung des Wohn­raum-Miet­ver­hält­nis­ses und hielt sogar eine Ab­mah­nung für ent­behr­lich.

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