Vermieterin mit Wasser übergossen: Fristlose Kündigung gerechtfertigt
(07.05.2024) Zwei Mal hatte eine Mieterin ihre Vermieterin vom Balkon aus mit Wasser übergossen. Sie wollte verhindern, dass ihr Fahrrad umgestellt wird und hatte bereits weitere Aktionen angekündigt. Das AG Hanau bestätigte die fristlose Kündigung des Wohnraum-Mietverhältnisses und hielt sogar eine Abmahnung für entbehrlich.