(26.02.2024) Heute hat der BGH sein Urteil vom 09.02.2024 veröffentlicht zu der Frage, ob auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts die Errichtung einer 65 Zentimeter erhöhten Terrasse nebst Zufahrtsrampe verlangt werden kann.