Videoverhandlung: Keine Reisekosten für auswärtigen Anwalt
(13.02.204) Ein auswärtiger Anwalt wird in Visumsverfahren für Familiennachzug zu den Bedingungen eines ansässigen Anwalts beigeordnet, wenn er an Terminen per Videoschalte teilnehmen kann. Dies ist laut OVG Berlin-Brandenburg jedenfalls dann zumutbar, wenn der Sachverhalt geklärt ist und um Rechtsfragen gestritten wird.