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Home-Office sollte betrieblich geregelt sein

(06.06.2023) Die Bun­des­an­stalt für Ar­beits­schutz und Ar­beits­me­di­zin (BAuA) hat zu ihrem "Ar­beits­zeit­re­port Deutsch­land" einen Kom­pakt­be­richt "Ar­beit von zu­hau­se" ver­öf­fent­licht. Da­nach zei­gen Aus­wer­tun­gen der BAuA-Ar­beits­zeit­be­fra­gung 2021, dass Be­schäf­tig­te mit einer be­trieb­li­chen Home-Of­fice-Ver­ein­ba­rung ins­ge­samt bes­se­re Ar­beits­be­din­gun­gen haben. Ohne eine sol­che Ver­ein­ba­rung be­stün­den er­höh­te Ri­si­ken für eine ge­sund­heits­ge­fähr­den­de Ent­gren­zung der Ar­beit. ...

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