IMR Online

Kein Verbot für Einzelraumfeuerstätten ab 2024

(02.06.2023) Aktuell werden Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die für viel Verwirrung und Unklarheit rund um das Thema "Heizen" sorgen. So werden beispielsweise bestehende Maßnahmen der 2. Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und Vorgaben des geplanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gemischt.

Weiterführende Infos auf imr/ivr-online (öffnet in neuem Fenster)