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Zutrittsrecht zur Ermittlung des Grenzverlaufs

(04.08.2022) Ein Grund­stücks­ei­gen­tü­mer kann aus dem nach­bar­li­chen Ge­mein­schafts­ver­hält­nis ver­pflich­tet sein, den Zu­tritt eines Ver­mes­sungs­in­ge­nieurs zur Er­mitt­lung des Grenz­ver­laufs zu dul­den. Der Bun­des­ge­richts­hof be­jah­te einen Dul­dungs­an­spruch eines bau­wil­li­gen Ei­gen­tü­mers eines an­gren­zen­den Grund­stücks, der für einen Bau­an­trag einen amt­li­chen La­ge­plan ein­rei­chen muss­te, da die ge­nau­en Gren­zen noch un­klar waren.

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