Zimmervermietung in "Steigen" auf St. Pauli umsatzsteuerpflichtig
(22.06.2022) Die Überlassung von Zimmern in sog. Steigen im Sperrgebiet auf St. Pauli ist nicht mehr als umsatzsteuerfreie Vermietung zu qualifizieren, da mit der tageweisen Zimmerüberlassung ein Bündel von Leistungen erbracht wird, das der Zimmerüberlassung den Charakter eines Mietverhältnisses nimmt. Das hat das Finanzgericht Hamburg kürzlich entschieden. Die Revision wurde nicht zugelassen.