IMR Online

Kein Außenaufzug an denkmalgeschützem Gebäude

(20.06.2022) Die Errichtung eines gläsernen Außenaufzugs im Innenhof eines denkmalgeschützten Gebäudes kann im Einzelfall dessen Erscheinungsbild derart beeinträchtigen, dass die Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung hierfür ausscheidet. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Weiterführende Infos auf imr/ivr-online (öffnet in neuem Fenster)