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BRAK gegen Lockerung anwaltlicher Berufspflichten

(14.01.2022) In einer Stel­lung­nah­me zur Klä­rung des Ver­hält­nis­ses an­walt­li­cher Rechts­dienst­leis­tun­gen zu ge­werb­li­chen Rechts­dienst­leis­tun­gen durch In­kas­so­un­ter­neh­men ver­tei­digt die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer (BRAK) das an­walt­li­che Be­rufs­recht als Qua­li­täts­merk­mal und wen­det sich gegen eine Lo­cke­rung an­walt­li­cher Be­rufs­pflich­ten. Gleich­zei­tig tritt sie für eine Mo­der­ni­sie­rung des an­walt­li­chen Wer­be­rechts ein und mahnt eine ge­setz­li­che Kon­kre­ti­sie­rung des In­kas­sobe­griffs an.

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