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Instandhaltungsrücklage keine Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

(25.01.2021) Die Be­mes­sungs­grund­la­ge der Grund­er­werb­steu­er beim Kauf einer Ei­gen­tums­woh­nung wird nicht durch die In­stand­hal­tungs­rück­la­ge be­ein­flusst. Die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer kön­nen laut Bun­des­fi­nanz­hof nicht über diese ver­fü­gen. Der Kauf­preis be­inhal­tet daher keine Ge­gen­leis­tung für die Über­tra­gung der Rück­la­ge.

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