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Keine Ferienwohnungen in reinem Wohngebiet

(27.07.2020) Die 4. Kammer hat mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden, dass die von der Landeshauptstadt Hannover erteilte Genehmigung für die Nutzungsänderung zweier Wohnungen zu Ferien- und Messewohnungen in einem reinen Wohngebiet sich voraussichtlich als rechtswidrig erweisen wird und vorerst nicht ausgenutzt werden darf.

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