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Vereinbarung eines 15-Minuten-Takts ist unwirksam!

(30.03.2020) Die formularmäßige Vereinbarung eines Zeithonorars, welche den Rechtsanwalt berechtigt, für angefangene 15 Minuten jeweils ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen, benachteiligt den Mandanten jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 13.02.2020.

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