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"Eltern-Kind-Zentrum" ist in einer Wohnungseigentumsanlage zulässig

(23.01.2020) Mit heute veröffentlichten Urteil vom 13.12.2019 hat der BGH entschieden, dass in einer Teileigentumseinheit, die in der Teilungserklärung als "Laden mit Lager" bezeichnet ist, ein Eltern-Kind-Zentrum betrieben werden darf.

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