(10.01.2020) Das Amtsgericht München verurteilte am 31.07.2019 aufgrund der am 29.05 und 10.07.2019 durchgeführten Verhandlung den 70jährigen Beklagten, die von ihm seit Dezember 1992 gemietete Eineinhalb-Zimmer-Wohnung in München-Obergiesing zu räumen und an die klagende Wohnungsbaugenossenschaft herauszugeben.