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BGH stärkt Mieterrechte bei Modernisierungs-Mieterhöhungen

Einwand der finanziellen Härte auch bei vermeintlich zu großer Wohnung möglich

(11.10.2019) "Das Urteil ist ein positives Signal für Mieter, die sich aus finanziellen Gründen gegen eine Modernisierungs-Mieterhöhung wehren müssen, wenn sie ihre Wohnung nicht verlieren wollen. Den Mietereinwand der finanziellen Härte, also der Unbezahlbarkeit der Wohnung nach der Modernisierung kann der Vermieter nicht einfach entgegenhalten, die Wohnung sei für den Mieter zu groß, er soll in eine kleinere, für ihn dann bezahlbare Wohnung ziehen. Bei der Abwägung der Mieter- und Vermieterinteressen spielt zwar auch die Wohnungsgröße eine Rolle, aber nicht die allein entscheidende", kommentierte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes (DMB) Ulrich Ropertz die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 21/19) vom 09.10.2019.

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