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DAV lehnt dauerhafte Festschreibung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden ab

(20.09.2019) Nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) darf die Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden nur eine vorübergehende Lösung sein. Dies geht aus einer Mitteilung vom 19.09.2019 hervor. Zugang zum Recht bedeute auch, in Zivilverfahren vor dem Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision einlegen zu können, erläuterte Edith Kindermann, Präsidentin des DAV. Das müsse auch bei Verfahren möglich sein, in denen es um geringe Streitwerte geht.

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