Kündigung der Mietwohnung wegen Verdacht des Handelns mit Rauschgift
(11.02.2019) Ein Mietverhältnis über Wohnraum darf wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Rauschgift gekündigt werden. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main mit Urteilen vom 06.02.2019 (Az.: 33 C 2815/18) und 08.02.2019 (Az.: 33 C 2802/18) entschieden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.