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Bedarf Ausübung einer Verlängerungsoption der Schriftform?

(17.01.2019) Die Ausübung einer Verlängerungsoption ist nicht schriftformbedürftig im Sinne des § 550 Satz 1 BGB. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 21.11.2018.

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