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Keine Verjährungseinrede einer städtischen Bauträgerin nach jahrzehntelangen Verhandlungen über Baumängel

(11.12.2018) Errichtet eine städtische Tochtergesellschaft Wiesbadens eine Reihenhaussiedlung und verhandelt jahrzehntelang mit den Hauseigentümern und später der WEG über Mängel, verstieße es gegen Treu und Glauben, im Prozess die Einrede der Verjährung zu erheben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit gestern verkündetem Urteil das Verfahren zur erneuten Verhandlung über die Mängel der Reihenhaussiedlung in Wiesbaden-Dotzheim an das Landgericht zurückverwiesen.

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