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Mieter muss typische Modernisierungsmaßnahmen auch bei sehr starkem Mietanstieg dulden

(13.02.2018) Das Amtsgericht München hat eine Mieterin verpflichtet, eine Modernisierung ihrer Wohnung mittels Balkonanbau, Außenaufzug, Zentralheizung, Isolierverglasung und dreiadrigen Stromkabeln trotz einer zu erwartenden Mieterhöhung auf 245% der jetzigen Miete zu dulden. Denn es handele sich hier nicht um eine Luxusmodernisierung, sondern um typische Modernisierungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Vermietbarkeit. Den Interessen des Eigentümers gebühre der Vorrang (Urteil vom 30.12.2016, Az.: 453 C 22061/15). Das Urteil ist nach Zurückweisung der Berufung inzwischen rechtskräftig.

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