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BVerfG: AGH muss über nach grober Beleidigung eines Ausbilders versagte Rechtsanwaltszulassung neu entscheiden

(20.11.2017) Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde einer Assessorin stattgegeben, die im Referendariat ihren Ausbilder grob beleidigt hatte und deshalb wegen "Unwürdigkeit" nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden ist. Die Rechtsanwaltszulassung dürfe in der Regel nur dann wegen "Unwürdigkeit" versagt werden, wenn das Fehlverhalten auch geeignet ist, das Vertrauen in die Integrität der Rechtsanwaltschaft im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege zu beeinträchtigen, und diese Beeinträchtigung die grundrechtlichen Belange des Antragstellers überwiegt, so das BVerfG. Wegen mangelhafter Abwägung muss der Anwaltsgerichtshof nun erneut entscheiden.

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