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Landesbausparkasse Südwest darf Kunden nicht vorzeitig kündigen

(17.11.2017) Die Landesbausparkasse (LBS) Südwest darf ihren Kunden nicht vorzeitig kündigen, wenn diese binnen 15 Jahren nach Vertragsbeginn kein Darlehen in Anspruch genommen haben. Das entschied das Stuttgarter Landgericht (Az.: 11 O 218/16). Es kippte damit am 16.11.2017 eine Kündigungsklausel in bestimmten LBS-Verträgen. Sie stelle eine unangemessene Benachteiligung für den Verbraucher dar, sagte der Vorsitzende Richter.

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