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Nachbarn müssen Lärm von Kinderspielplätzen regelmäßig dulden

(14.11.2017) Die von der Nutzung eines geplanten Kinderspielplatzes hervorgerufenen Lärmbeeinträchtigungen müssen Nachbarn in der Regel als zumutbar hinnehmen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 17.10.2017 bekräftigt (Az.: 1 C 11131/16.OVG).

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