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Berlin: Wohnungsvermietung zu Tagessätzen ist Zweckentfremdung

(26.05.2017) Die Vermietung von Wohnraum nach Maßgabe tageweiser Kostenübernahmen verstößt gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz. Zur Ermittlung des Sachverhalts dürfen Behördenmitarbeiter den Wohnraum betreten, auch wenn der Wohnungsinhaber dies nicht gestattet. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

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