Dekoration im Treppenhaus

Frankfurt/Main/Berlin (DAV). Das Zusammenleben von vielen Menschen kann nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme funktionieren. Insbesondere dann, wenn gemeinschaftliche Flächen von allen gemeinsam genutzt werden, kann der individuelle Geschmack zu im schlimmsten Fall sogar gerichtlichen Streitigkeiten führen.

So auch in einer Entscheidung des Landgericht Frankfurt am Main vom 14. März 2019 (AZ.: 2-13 S 94/18), auf die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien vom Deutschen Anwaltsverein(DAV) verweist.

In der Entscheidung hatte ein Wohnungseigentümer das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses nach seinen Vorstellungen mit Pflanzen und anderen Dekorationen verschönert. Diese Meinung teilten die anderen Eigentümer nicht und fühlten sich beeinträchtigt. Die Eigentümer behaupteten eine Störung insbesondere da das Treppenhaus als Rettungsweg verengt sei und eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks vorläge.

Das Gericht sah diese Beeinträchtigungen im Ergebnis nicht, da diese „Verschönerungen“ in jedem Fall nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehen. Es sei auch weiterhin für alle Eigentümer möglich, die Fläche zu dem vorgesehenen Zweck zu nutzen. Die aufgestellten Pflanzen und Dekorationen seien, so ergebe es sich auf den vorliegen Bildern –  nicht in einem solchem Umfang, dass eine Beeinträchtigung angenommen werden kann. Vielmehr handelt es sich bei der mäßigen „Dekoration des Treppenhauses“ um sozialadäquates Verhalten, zumal die dafür vorgesehenen Fläche – hier die Fensterbänke – genutzt wurden. Den Eigentümern steht letztlich auch die Möglichkeit offen, über die Art und Weise des Gemeingebrauches einen regelnden Beschluss zu fassen. Eine Rücknahmeverpflichtung besteht jedoch nicht, die Klage der anderen Eigentümer hatte keinen Erfolg.

Das Gericht wies aber auch deutlich darauf hin, dass grundsätzlich eine alleinige Nutzung von der Gemeinschaftsfläche durch einen einzelnen Eigentümer nicht zulässig sei, wenn z. B. Möbel oder andere Gegenstände aufgestellt werden.


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