IMR Online

Infokasten im Hausflur: Nicht für Aushänge der Wohnungseigentümer

(03.03.2026) Ärger mit seiner Wohnungseigentümergemeinschaft führte einen Mann vor das AG München. Dort erreichte er, dass die WEG ihm wieder Zugang zum Eigentümerbereich ihres Internetportals gewähren muss. Nicht verpflichtet ist die WEG indes, Anzeigen des Wohnungseigentümers in ihrem Infokasten auszuhängen.

Weiterführende Infos auf imr/ivr-online (öffnet in neuem Fenster)