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Gesetzentwurf für Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen

(09.01.2026) Die Bundesnetzagentur soll bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. So sieht es ein Entwurf der Bundesregierung für ein Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG, 21/3484) vor. Dieser soll die EU-Verordnung (EU) 2024/1028 über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen von Unterkünften, die ab dem 20. Mai 2026 gilt, in nationales Recht umsetzen.

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