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Ist eine Mietminderung wegen Hitze in der Wohnung zulässig?

(02.08.2024) Grundsätzlich berechtigen Mängel in der Mietwohnung Mieter zu einer Mietminderung, also zur Zahlung einer geringeren als der vereinbarten Miete. Dies gilt für den Zeitraum, in dem der Mietmangel besteht. Kann es sich bei den im Zuge von Sommerhitze in der Wohnung aufgestauten hohen Temperaturen auch um einen Mietmangel handeln?

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