beA-Karte neu bestellt statt entsperrt: Keine Ersatzeinreichung bei Bedienfehler
(27.02.2024) Drängt sich der Eindruck auf, dass der Nutzer und nicht das beA die Ursache einer Störung war, ist eine Ersatzeinreichung unzulässig. Vortrag dazu, ob zumindest versucht wurde, die nach dreimaliger falscher Eingabe gesperrte PIN mit der PUK wieder zu entsperren, statt sie neu zu bestellen, hätte der BGH dann doch erwartet.