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beA-Karte neu bestellt statt entsperrt: Keine Ersatzeinreichung bei Bedienfehler

(27.02.2024) Drängt sich der Ein­druck auf, dass der Nut­zer und nicht das beA die Ur­sa­che einer Stö­rung war, ist eine Er­satz­ein­rei­chung un­zu­läs­sig. Vor­trag dazu, ob zu­min­dest ver­sucht wurde, die nach drei­ma­li­ger fal­scher Ein­ga­be ge­sperr­te PIN mit der PUK wie­der zu ent­sper­ren, statt sie neu zu be­stel­len, hätte der BGH dann doch er­war­tet.

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