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Eigentum rechtfertigt Namensänderung nicht

(07.06.2023) Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt lehn­te einen An­trag auf Na­mens­än­de­rung eines Ar­chi­tek­ten ab, der so hei­ßen woll­te wie die frü­he­ren Ei­gen­tü­mer eines Schlos­ses, das er ge­kauft hatte. Das Ge­richt ar­gu­men­tier­te, der Name des Schlos­ses sei von dem Orts­teil, in dem es lag, ab­ge­lei­tet. Der Name der Alt­ei­gen­tü­mer sei kaum je­man­dem be­kannt, wes­halb ein Ver­gleich mit Höfen, nach denen sich der Be­wirt­schaf­ter be­nen­nen könne ("Mey­er­hof"), nicht grei­fe. ...

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