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Mit Wohnung angemietete Garage kann nicht separat gekündigt werden

(02.06.2023) Der Ver­mie­ter einer Woh­nung, der mit dem Mie­ter zu­gleich einen se­pa­ra­ten Ver­trag über die An­mie­tung einer auf dem­sel­ben Grund­stück ge­le­ge­nen Ga­ra­ge ab­schlie­ßt, kann den Ga­ra­gen­miet­ver­trag nicht se­pa­rat kün­di­gen. Dies hat das Amts­ge­richt Hanau ent­schie­den und eine Klage auf Rück­ga­be ab­ge­wie­sen. Der Ga­ra­gen­miet­ver­trag bilde mit dem Miet­ver­trag über die Woh­nung eine Ein­heit, so die Be­grün­dung des Ge­richts.

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