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Gehörsverstoß durch Übergehen eines Fristverlängerungsgesuchs

(02.06.2023) Ein nach Dienst­schluss am Tag des Frist­ab­laufs per be­son­de­rem elek­tro­ni­schen An­walts­post­fach (beA) über­mit­tel­ter Frist­ver­län­ge­rungs­an­trag ist noch recht­zei­tig ge­stellt. Be­rück­sich­tigt ein Ge­richt die­sen nicht, kann darin laut Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ein Ge­hörs­ver­stoß lie­gen. Ver­zö­ge­run­gen der ge­richts­in­ter­nen Wei­ter­lei­tung könn­ten nicht zu­las­ten der Par­tei gehen.

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