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UVP-Pflicht darf bei Städtebauprojekt nicht allein von dessen Größe abhängen

(26.05.2023) Die Pflicht zur Durch­füh­rung einer Um­welt­ver­träg­lich­keits­prü­fung darf bei einem Städ­te­bau­pro­jekt (hier: "Heu­markt Neu" in Wien) nicht aus­schlie­ß­lich von des­sen Größe ab­hän­gen, zu be­rück­sich­ti­gen sind auch Ge­sichts­punk­te wie der Stand­ort. Dies hat der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof ent­schie­den. Au­ßer­dem seien zu hohe Schwel­len­wer­te, die alle oder na­he­zu alle Pro­jek­te einer be­stimm­ten Art von vorn­her­ein der UVP-Pflicht ent­zie­hen, uni­ons­rechts­wid­rig.

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