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DAV fordert Dokumentation von Ausfällen im elektronischen Rechtsverkehr

(25.05.2023) Der Deut­sche An­walt­ver­ein (DAV) kri­ti­siert, dass Aus­fäl­le der Elek­tro­ni­schen Ge­richts- und Ver­wal­tungs­post­fä­cher (EGVP) nicht aus­rei­chend do­ku­men­tiert wür­den. Er­eig­ne sich eine Stö­rung auf Sei­ten des be­son­de­ren elek­tro­ni­schen An­walts­post­fachs (beA), werde sie in einer öf­fent­li­chen Stö­rungs­his­to­rie ver­zeich­net. Eine sol­che Do­ku­men­ta­ti­on for­de­re der DAV in einem Schrei­ben an die Lan­des­jus­tiz­mi­nis­ter auch für den EGVP-Aus­fall.

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