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Anforderungen an eine Berufungsbegründung

(30.01.2023) Eine Be­ru­fungs­be­grün­dung muss nicht als sol­che be­zeich­net wer­den, es muss nur er­kenn­bar sein, dass die Aus­füh­run­gen die Be­ru­fung be­grün­den sol­len. Eine Ver­wer­fung der Be­ru­fung ent­ge­gen die­ses Grund­sat­zes ver­letzt nach An­sicht des Bun­des­ge­richts­hofs das recht­li­che Gehör und den ef­fek­ti­ven Rechts­schutz der Par­tei. Der BGH ver­langt aber dar­über hin­aus eine ge­setz­mä­ßi­ge Be­grün­dung der Be­ru­fung, um sie als zu­läs­sig zu be­trach­ten.

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