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BRAK begrüßt die Förderung von Videoverhandlungen

Vorgelegter Entwurf bedeutet Fortschritt, ist aber verbesserungs- und ergänzungsfähig

(24.01.2023) Die Förderung von Videoverhandlungen wird seitens der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) grundsätzlich begrüßt, denn zweifelsohne besteht in Deutschland ein Digitalisierungsdefizit. Die vermehrte Nutzung von Videokonferenztechnik dürfte zu einer Beschleunigung der Verfahren führen, da über die reine Dauer der Verhandlung keine zeitliche Bindung für die Anreise besteht. Verlegungsanträge könnten somit teilweise entbehrlich werden. Der nun vorgelegte Entwurf enthält allerdings einige verbesserungs- bzw. ergänzungsfähige Regelungen.

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