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Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit bei Suizidgefahr

(24.11.2022) Äu­ßert ein psy­chisch kran­ker Mie­ter für den Fall einer Räu­mung eine kon­kre­te Sui­zid­ab­sicht, muss das Miet­ver­hält­nis bei Feh­len zu­mut­ba­rer Al­ter­na­ti­ven auf un­be­stimm­te Zeit fort­ge­setzt wer­den. Dabei ist laut Bun­des­ge­richts­hof im Ein­zel­fall zu klä­ren, ob sich die Fol­gen eines Um­zugs durch fa­mi­liä­re oder ärzt­li­che Hilfe min­dern las­sen. Lehne der Mie­ter eine The­ra­pie man­gels krank­heits­be­ding­ter Ein­sichts­fä­hig­keit oder eine Er­satz­woh­nung ab, führe dies aber nicht zwangs­wei­se zur Ab­leh­nung eines Här­te­falls.

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