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Hessen will für bestimmte Verfahrensarten digitale Antragstellung bei Gericht ermöglichen

(27.09.2022) Hes­sen will sich bei der an­ste­hen­den Herbst­kon­fe­renz der Jus­tiz­mi­nis­te­rin­nen und Jus­tiz­mi­nis­ter dafür ein­set­zen, dass in be­stimm­ten Ver­fah­ren ein Rechts­rah­men für eine di­gi­ta­le An­trag­stel­lung bei Ge­richt ge­schaf­fen wird. Nach dem heute vor­ge­leg­ten Be­schluss­vor­schlag soll eine Ar­beits­grup­pe ge­bil­det wer­den, die prüft, wie Zu­gangs­bar­rie­ren zur Jus­tiz wei­ter ab­ge­baut wer­den kön­nen. Dafür könn­te in be­stimm­ten An­trags­ver­fah­ren, zum Bei­spiel in Ge­walt­schutz­ver­fah­ren, auf ein per­sön­li­ches Er­schei­nen bei Ge­richt ver­zich­tet wer­den.

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