Elektronische Übermittlungspflicht gilt auch für Rechtsanwaltsgesellschaften
(20.09.2022) § 52d FGO ist bereits seit dem 01.01.2022 auch auf Rechtsanwaltsgesellschaften anzuwenden. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden und eine Klage als unzulässig abgewiesen, weil sie von der prozessbevollmächtigten Rechtsanwaltsgesellschaft nicht als elektronisches Dokument, sondern per Telefax eingereicht worden war.