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Sieben Meter hohes Kreuz aus Garten zu entfernen

(23.06.2022) Eine gläu­bi­ge Düs­sel­dor­fe­rin muss laut Ge­richts­ur­teil ein über sie­ben Meter hohes Holz­kreuz aus ihrem Gar­ten ent­fer­nen. Das hat das Düs­sel­dor­fer Land­ge­richt am Mitt­woch ent­schie­den. Das Kreuz stel­le eine "rechts­wid­ri­ge Ei­gen­tums­be­ein­träch­ti­gung" dar, die nicht ge­dul­det wer­den müsse. Es wirke auf einen ver­nünf­ti­gen Be­trach­ter wie ein stö­ren­der Fremd­kör­per. Es führe dazu, dass der Gar­ten "die Züge einer Ge­denk­stät­te" an­neh­me.

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