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Corona-Gaststättenschließungen im zweiten Lockdown zeitweise unwirksam

(15.06.2022) Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Saarbrücken hat die in einer von An­fang bis Mitte No­vem­ber 2020, der An­fangs­pha­se des zwei­ten Lock­downs, gel­ten­den Vor­schrift der da­ma­li­gen saar­län­di­schen Co­ro­na-Ver­ord­nung an­ge­ord­ne­te Be­triebs­schlie­ßung von Gast­stät­ten für un­wirk­sam er­ach­tet und damit einem Nor­men­kon­troll­an­trag eines Re­stau­rant­be­trei­bers statt­ge­ge­ben. Die Re­ge­lung habe nicht auf einer aus­rei­chen­den ge­setz­li­chen Er­mäch­ti­gungs­grund­la­ge be­ruht. Das OVG hat die Re­vi­si­on zum Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt zu­ge­las­sen.

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