(05.01.2022) Seit fünf Tagen gilt die aktive beA-Nutzungspflicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Ab sofort müssen alle Klagen und Schriftsätze elektronisch eingereicht werden. Alle? Nein, das Bundesverfassungsgericht ist in Sachen elektronischer Rechtsverkehr immer noch ein "gallisches Dorf". Per beA, E-Mail oder DE-Mail eingereichte Verfassungsbeschwerden sind nach wie vor unzulässig. Wie lange noch, bleibt abzuwarten. ...