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Das Bundesverfassungsgericht und das beA

(05.01.2022) Seit fünf Tagen gilt die ak­ti­ve beA-Nut­zungs­pflicht für Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te. Ab so­fort müs­sen alle Kla­gen und Schrift­sät­ze elek­tro­nisch ein­ge­reicht wer­den. Alle? Nein, das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ist in Sa­chen elek­tro­ni­scher Rechts­ver­kehr immer noch ein "gal­li­sches Dorf". Per beA, E-Mail oder DE-Mail ein­ge­reich­te Ver­fas­sungs­be­schwer­den sind nach wie vor un­zu­läs­sig. Wie lange noch, bleibt ab­zu­war­ten. ...

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