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Vermieter ist an versprochene Räumung von Teilen des Mobiliars gebunden

(13.09.2021) Das Amtsgericht München gab durch Urteil vom 07.01.2021 der Klage eines Münchner Ehepaars gegen ihre Vermieterin auf Entfernung aller Gegenstände aus der mitvermieteten Garage sowie weiteren Mobiliars aus dem vermieteten Einfamilienhaus statt und wies die Klage nur hinsichtlich der verlangten Entfernung eines Sideboards ab.

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