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Muss Versicherung für corona-bedingte Schließung zahlen?

(26.02.201) Die für Versicherungssachen zuständige und spezialisierte Zivilkammer 23 des Landgerichts Berlin hat mit Zustimmung der Parteien nach Verhandlung im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) in dem am 24. Februar 2021 in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteil die Klage einer Berliner Gaststätte aus einer sog. Betriebsschließungsversicherung aufgrund von Corona-bedingten Betriebsschließungen in erster Instanz abgewiesen.

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