Keine Verpflichtung des Vermieters zur Verplombung ungenutzter Heizkörper
(23.02.201) Das Amtsgericht München wies durch Urteil vom 21.10.2020 die Klage der Mieter aus München-Neuperlach gegen ihre Vermieter auf Verplombung der in den beiden Kinderzimmern sowie in Bad und Toilette angebrachten Heizkörper ab.