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Rechtfertigt Fehlverhalten des Vermieters Ersatz der Maklerkosten für Eigentumswohnung?

(22.01.2021) Der Mieter, der aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Vermieters das Mietverhältnis berechtigt kündigt (hier nach § 543 Abs. 1 BGB), kann die zum Zwecke des Eigentumserwerbs eines Hausanwesens angefallenen Maklerkosten nicht als (Kündigungsfolge-)Schaden ersetzt verlangen. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 09.12.2020.

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