Insolvenzantragspflicht bis zur Auszahlung finanzieller Hilfen weiter ausgesetzt
(21.01.2021) Die coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30.04.2021 verlängert. Am 20.01.2021 hat die Bundesregierung die von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD beschlossen. Diese sieht eine entsprechende Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) vor. Die neuen Regelungen sollen ab dem 01.02.2021 gelten.